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Art. 24 · Gewerbe-Industrie-Zone und Industriezone

BZO Baureglement Gossau SG · S. 12 · Original-PDF

Die Gebäudeabstände auf dem gleichen Grundstück können um 1/4 reduziert werden, sofern nicht feuerpolizeiliche, gesundheitspolizeiliche oder andere öffentliche Interessen dagegen sprechen.

Der Grenzabstand vergrössert sich bei Bauten von mehr als 12 m Höhe um die Hälfte der Mehrhöhe. Der Mehrhöhenzuschlag wird nicht angewendet bei Grenzbauweise und bei reduzierten Gebäudeabständen auf dem gleichen Grundstück.

Für einzelne technisch bedingte Bauten oder Gebäudeteile kann die Baukommission Ausnahmen von der Gebäude- oder Firsthöhe gestatten.

Der Mehrlängenzuschlag kommt innerhalb der Industriezone und der Gewerbe-IndustrieZone nur für und gegenüber Wohnbauten zur Anwendung.

Für Wohnhäuser gelten die Vorschriften der Wohnzone W2.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.