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Art. 15 · Gebäudelänge

BZO Baureglement Gossau SG · S. 8 · Original-PDF

Die Gebäudelänge bezeichnet die längste Fassadenabmessung. Für die Gebäudelänge werden nicht angerechnet:

a)Anbauten bis zu 55 m2 Grundfläche;

b)Bauten mit höchstens 4 m Gebäude- und 5,5 m Firsthöhe zwischen mehrgeschossigen Gebäudeteilen, sofern der Abstand dazwischen wenigstens dem doppelten kleinen Grenzabstand entspricht;

c)Vorbauten.

Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf eine gerade Linie, die der Verlängerung des längsten geraden Fassadenteils entspricht. 9

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.