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Art. 9 · Sondernutzungspläne a) Überbauungsplan

BZO Baureglement Wil SG · S. 5 · Original-PDF

1Zur Erreichung einer qualitativ guten Überbauung wird bei Ausarbeitung eines Überbauungsplanes eine Mehrausnützung zur zonengemässen Grundnutzung zugesichert. Diese bemisst sich an der ortsbaulichen und architektonischen Qualität sowie der Einhaltung der spezifischen Anforderungen gemäss Abs. 3 und wird erst aufgrund eines konkreten Projektes im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens festgelegt.

2Die Behörde legt im Überbauungsplan die maximale Mehrausnützung und die dafür zu erfüllenden Anforderungen fest. Dabei wird der Zuschlag in Abhängigkeit der nachfolgenden Anforderungen bis maximal 25% der jeweiligen zonengemässen Ausnützungsziffer festgelegt.

3Als Anforderungen gelten insbesondere die nachfolgenden Kriterien:

a)Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung; 5

b)hohe ortsbauliche und architektonische Qualität, in der Regel über ein Konkurrenzverfahren ermittelt;

c)überdurchschnittliche Wohnqualität;

d)sichere und attraktive Führung der zu Fuss gehenden;

e)attraktive Gestaltung der Freiräume und halböffentlichen Flächen;

f)effiziente Erschliessung für den motorisierten Verkehr;

g)platzsparende, nicht störende Anordnung der Autoabstellplätze;

h)effiziente Energieversorgung mit Einsatz erneuerbarer Energien.

b)Gestaltungsplan

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.