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Art. 6 · Departement Bau, Umwelt und Verkehr

BZO Baureglement Wil SG · S. 3 · Original-PDF

1Das Departement Bau, Umwelt und Verkehr bereitet die Geschäfte des Stadtrates vor.

2In die Zuständigkeit der Abteilung Bewilligungen fallen:

a)die Vorbereitung der Entscheide und Beschlüsse der Baukommission;

b)der Vollzug der Beschlüsse der Baukommission;

c)die Bauaufsicht und die Baukontrolle;

d)der Vollzug der gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften des Bauwesens, des Feuerschutzes, des Gewässerschutzes, des Umweltschutzes, des Strassenwesens, vorbehältlich einer ausdrücklichen anderweitigen Zuständigkeit.

3Im Weiteren fällt in die Zuständigkeit der Abteilung Bewilligungen, sofern keine wichtigen öffentlichen Interessen berührt sind, keine Einsprache erhoben wurde oder keine Ausnahmebewilligung erforderlich ist, die Beschlussfassung über:

a)Kleinbauten gemäss Art. 42; 3

b)geringfügige Veränderungen an bestehenden Bauten;

c)Korrekturpläne, wenn die Abweichung von den bewilligten Baugesuchsplänen geringfügig ist;

d)andere bewilligungspflichtige Sachverhalte von geringfügiger Bedeutung, die von der Baukommission festgelegt werden.

4Verfügungen und Entscheide der Abteilung Bewilligungen können mit Rekurs bei der zuständigen kantonalen Behörde angefochten werden.

II. Planungsvorschriften

1. Planungsinstrumente

Ortsplanung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.