Art. 48
BZO Baureglement Wil SG · S. 23 · Original-PDF
1Aussenräume sind so zu gestalten, dass zusammen mit den Bauten und Anlagen eine gute Gesamtwirkung entsteht. Dies betrifft insbesondere:
a)die prägenden Elemente und Merkmale des Strassen-, Stadt- und Landschaftsbildes;
b)Terrainveränderungen, d.h. Mass und Material von Stützmauern und Böschungen;
c)den Vorgartenbereich, wie Vorplätze und Einfriedungen;
d)die Begrünung, d.h. den Erhalt oder die Pflanzung prägender Lebhäge und Bäume. 23
2Zur ansprechenden Gestaltung der Umgebung von Bauten und Anlagen mit Grünflächen und Bepflanzungen sind grundsätzlich einheimische Pflanzenarten zu verwenden.
Terrainveränderungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.