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Art. 3 · Zuständigkeiten Stadtparlament

BZO Baureglement Wil SG · S. 2 · Original-PDF

1Das Stadtparlament genehmigt die Richtpläne der Ortsplanung.

2Es erlässt Baureglement und Zonenplan.

3Es erlässt Überbauungs- und Gestaltungspläne, sofern diese:

a)wesentlich von der Grundordnung gemäss Nutzungsplanung betreffend Ausnützung sowie Höhen- und Längenvorschriften abweichen oder

b)städtebaulich oder landschaftlich empfindliche Lagen betreffen.

4Das Stadtparlament kann die Kompetenz gemäss Abs.3 an eine vorberatende Kommission delegieren. In diesem Fall entscheidet die vorberatende Kommission mit qualifiziertem Mehr abschliessend über den Erlass der Überbauungs- und Gestaltungspläne. Das Fällen eines ablehnenden Entscheids obliegt dem Stadtparlament. Die Verfahrensrechte 2 der Beteiligten, namentlich die Wahrung des rechtlichen Gehörs, sind zu gewährleisten.

Zuständigkeiten Stadtrat

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.