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Art. 26 · b) Reiten

BZO Baureglement Wil SG · S. 14 · Original-PDF

1Die Intensiverholungszone Reiten dient der Schaffung und Erhaltung von Reitsportanlagen. Wohnbauten sind nur für standortgebundenes Personal zugelassen.

2Es gilt die offene Bauweise mit nachstehenden Vorschriften: Vollgeschosse 2 Gebäudehöhe 10,00 m Firsthöhe 15,00 m Grenzabstand 5,00 m Gebäudelänge 40,00 m Gebäudetiefe 20,00 m Vollgeschosse 2 Gebäudehöhe 10,00 m Firsthöhe 15,00 m Grenzabstand 5,00 m Gebäudelänge 40,00 m Gebäudetiefe 20,00 m

3Bauten und Anlagen sind gut in die Umgebung einzufügen.

4Vorbehalten bleiben besondere Bau- und Schutzvorschriften.

c)Allmend

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.