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Art. 5 · Kernzone Bestand

BZO Baureglement Uzwil · S. 2 · Original-PDF

Bauten und Anlagen müssen sich gemäss Art. 15 Abs. 2 BauG hinsichtlich standort, Volumetrie, orientierung oder Materialwahl in das Umfeld einpassen. Die zulässigen Masse richten sich nach dem baulichen Umfeld.

b)Kernzone Bestand

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.