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Art. 41 · Reklamen

BZO Baureglement Uzwil · S. 11 · Original-PDF

Firmenanschriften und Reklamen haben sich der Umgebung unterzuordnen. Reflektierende Materialien, Leuchtbänder mit Lauftext, Blinklichter oder Projektionen sind auch in mobiler Form nicht erlaubt. Allfällige Beleuchtungen sind mit der öffentlichen Beleuchtung auszuschalten. ln Wohn-, Wohn-Gewerbe- und Kernzonen sind keine leuchtenden, beleuchteten, wechselnden oder freistehenden Fremdreklamen zulässig. Die Bewilligungsbehörde kann namentlich bei sehr guter Gestaltung oder fü r befristete Anlässe abweichende Bewi I I ig u ngen ertei len. Seite 11 von 15 lV. Verfa hrensvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.