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Art. 43 · Vorverfahren

BZO Baureglement Uzwil · S. 12 · Original-PDF

Für bewilligungspflichtige Vorhaben in Kernzonen soll ein Vorverfahren durchgeführt werden. Stehen grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit eines Vorhabens zur Diskussion, kann die Bewilligungsbehörde die Möglichkeit zum Weiterzug des Vorentscheides einräumen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Bewilligungspflicht Art. 44 Zusätzlich zu den Bauvorhaben gemäss Art. 78 und 79 des Baugesetzes sind bewil ligungspflichtig:

a)Aussenreklamen, ausgenommen Firmenanschriften unter 0,25 m2 Fläche;

b)Aussenantennen, mit Ausnahme von Stabantennen unter 2,0 m Höhe und nicht in der Fassade montierte Parabolspiegel unter 0,6 m Durchmesser;

c)Terrainveränderungen auf einer Fläche von über 100 m2 oder einer Höhe von über 1,0 m. Alle Terrainveränderungen innerhalb Gefahrenzonen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.