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Art. 33 · Abstellplätze

BZO Baureglement Uzwil · S. 9 · Original-PDF

Werden Bauten und Anlagen neu gebaut, geändert oder erweitert, so sind ausreichend Abstellplätze nach dem Parkplatzreglement der Gemeinde Uzwil vom 14. Juli 1982 nachzuweisen. 6. Sicherung von Charakter, Attraktivität und Wohnqualität in Wohn-, Wohn-Gewerbeund Kernzonen Wohncharakter

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.