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Art. 21 · Hecken- und Gehölzabstand
BZO Baureglement Uzwil · S. 6 · Original-PDF
Geschützte Hecken und Feldgehölze dürfen durch Bauten und Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Bauten haben einen Abstand von 6 m und Anlagen von 3 m ab Heckenrand einzuhalten. 3. Längen und Höhen Gebäudelänge
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.