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Art. 22 · Gebäudelänge

BZO Baureglement Uzwil · S. 6 · Original-PDF

Die Gebäudelänge ist die längste Fassadenabmessung einer Baute einschliesslich Anbauten. Bei abgesetzten oder gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf eine Linie, die der Verlängerung des längsten, geraden Fassadenteils entspricht. Mehrlängenzuschlag Art.23 Ab 20 m Gebäudelänge ist ein Mehrlängenzuschlag einzuhalten. Er beträgt ein Viertel der Mehrlänge, höchstens 6 m. Anbauten werden nicht angerechnet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.