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Art. 19 · Zusammenbauen über die Grenze

BZO Baureglement Uzwil · S. 6 · Original-PDF

An-, Neben-, Vor-und Kleinstbauten können mit Zustimmung des Nachbarn auf die Grenze gestellt werden, wenn

a)die wohn- und arbeitshygienischen Vorschriften gewahrt werden und auf den betroffenen Fassadenbereichen keine Fensterflächen vorhanden sind;

b)eine architektonisch gute Lösung erzielt wird;

c)die Gebäudegrundfläche der zusammengebauten An-und Nebenbauten insgesamt nicht mehr als 60 m2 beträgt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.