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Art. 23 · Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Oberuzwil · S. 14 · Original-PDF
1Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation in Rechtskraft. Der Gemeinderat bestimmt den Vollzugsbeginn. Art. 38. 173 Abs. 1 PBG
2Die bei Vollzugsbeginn dieses Reglements hängigen Baugesuche werden nach neuem Recht beurteilt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.