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Art. 51 · Gebühren, Kosten
BZO Baureglement Flawil · S. 28 · Original-PDF
1Für die Behandlung von Baugesuchen, Bauermittlungen und weiteren Verrichtungen in Anwendung des Baureglements sowie für den gesteigerten Gemeingebrauch von öffentlichem Strassenraum sind Gebühren zu entrichten.
2Auslagen von Dritten, welche die Behandlung des Vorhabens auslöste, können dem Gesuchsteller weiter verrechnet werden. Gebühren, Kosten 28 E. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.