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Art. 4b · I Form des Baugesuchs Abs. 3

BZO Baureglement Flawil · S. 58 · Original-PDF

. Auf Verlangen der Bau- und lnfrastrukturkommission sind Detailpläne, ergänzende Baubeschriebe, statische Berechnungen, bei grösseren oder komplizierten Bauvorhaben ein Modell einzureichen. Die Bau- und lnfrasl¡u l<fu rUÆ+{el+kom m issio n ist a u ch befu gt, Bé m uste ru n g en zu verlangen und für schwierig zu beurteilende und aussergewöhnliche Bauten Gutachten einzuholen. Für einfache Bauvorhaben kann die Bau- und Infrastruktu¡kommission die Anforderungen an dab Baugesuch reduzieren. Art. 50 | Baukontrolle Abs. 2. Die Baukontrolle durch die Bau- und lnfrasfynl<fttñJÆvrel+kommission oder die von ihr beauftragten Organe hat innert zwei Tagen nach eingegangener Anzeige zu erfolgen. Beanstandungen sind dem Bauherrn bzw. der verantwortlichen Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Nach Behebung der gerügten Mängel ist zum Zwecke der Nachkontrolle erneut Anzeige zu machen. A¡Í. 52ter I lnkrafttreten Il. Nachtrag Der ll. Nachtrag tritt mit der Genehmigung des Baudepartementes des Kantons Sf.Gallen in Kraft. flawil. ch ooo Gemeinderat erlassen am 26. April 2016 Iawil vi,h-^- Elmar Metzger Gemeindepräsident Marc Gattiker Ratsschreiber Offenttiche Auftage vom 18. Mai2016 bis 16. Juni2016 Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 24. Oktober 2016 bis 2. Dezember 2016 Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am 3 û JAt ruf Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation s N I R ffi w z- @ UeliStrauss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.