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Art. 34 · Dachform

BZO Baureglement Flawil · S. 20 · Original-PDF

20 t Dachflächen dürfen mit Ausnahme der zuläss¡gen Dachaufbauten eine maximale Neigung von 45o nicht überschreiten.

2Bei Attikageschossen dürfen sich technisch bedingte Bauteile wie Treppenhaus und Liftaufbau bis an die Fassade des darunterliegenden Vol lgeschosses ausdehnen.

3Spezielle Dachformen wie Mansardendächer, Tonnendächer und dergleichen sind zulässig, sofern sie einschliesslich Konstruktion unter einem Profil von 0.80 m (Kniestock) ab der zuläss¡gen Gebäudehöhe und e¡nem Winkel von 45o von der Fassade zurückstehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.