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Art. 3 · Vollzug
BZO Baureglement Flawil · S. 8 · Original-PDF
1Der Gemeinderat ist zuständig für die ortsplanung sowie für überbauungs- und Gestaltungspläne.
2Die Baukommission ist die Baupolizeibehörde der Gemeinde. sie ist zuständig für das Baubewilligungsverfahren und die baupolizeilichen Verfugungen.
3Die Bauvenrualtung übt die Bauaufsicht aus und vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderates und der Baukommission. Vollzug
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.