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Art. 19 · Bauweise

BZO Baureglement Flawil · S. 16 · Original-PDF

1 wo durch Überbauungs- oder Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt wird, gilt offene Bauweíse.

2Die offene Bauweise erfordert das allseltige Einhalten der vorgeschriebenen Grenzabstände. lm Rahmen der zulässigen Gebäudelänge oder in Zonen, wo die Gebäudelänge nicht eingeschränkt ist, dürfen Bauten über die Grenze zusammengebaut werden. Häuserreihen sind nach einem einheitlichen Projekt zu gestalten und gleichzeitig zu erstellen.

3Die geschlossene Bauweise erfordert das seitliche Zusammenbauen und die Stellung der Bauten auf die Baulinie. Gegenüber Grundstücken mit offener Bauweise sind die vorgeschriebenen Grenzabstände einzuhalten. Zwischen den einzelnen Bauten sind die Brandmauern nach den feuerpolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Bauweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.