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Art. 7 · Naturgefahren

BZO Baureglement Gemeinde Neckertal · S. 5 · Original-PDF

1Als Naturgefahrengebiete werden Gebiete bezeichnet, die durch Hochwasser, Murgänge, Lawinen, Rutschungen, Steinschlag, Blockschlag, Felssturz oder Eissturz bedroht sind. Die Vorschriften für die einzelnen Gefahrengebiete sind im Anhang umschrieben.

2In den Naturgefahrengebieten haben Bauten und Anlagen besonderen Anforderungen an den Personen- und Sachwertschutz zu genügen. Massgebend ist die Richtlinie "Objektschutz gegen Naturgefahren" der Gebäudeversicherungsanstalt St.Gallen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.