Art. 6 · Grundsätze
BZO Baureglement Gemeinde Neckertal · S. 5 · Original-PDF
Bei der Projektierung von Bauten und Anlagen sind die folgenden Grundsätze angemessen zu berücksichtigen:
a)Gutes Einordnen der Bauwerke in die natürliche und gestaltete Umwelt;
b)Sorgfältiges architektonisches Gestalten im Sichtbereich des öffentlichen Raums;
c)Besondere Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sowie von Betagten und Behinderten;
d)Boden- und energiesparendes, kompaktes Bauen bei nachhaltiger Energienutzung;
e)Mehrfachnutzungen von Flächen und Räumen, wo immer möglich und sinnvoll;
f)Verwenden umweltverträglicher und langlebiger Baumaterialien;
g)Förderung und Vernetzung naturnaher Lebensräume in Siedlung und Landschaft und Pflanzung einheimischer Gewächse.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.