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Art. 6 · Grundsätze

BZO Baureglement Gemeinde Neckertal · S. 5 · Original-PDF

Bei der Projektierung von Bauten und Anlagen sind die folgenden Grundsätze angemessen zu berücksichtigen:

a)Gutes Einordnen der Bauwerke in die natürliche und gestaltete Umwelt;

b)Sorgfältiges architektonisches Gestalten im Sichtbereich des öffentlichen Raums;

c)Besondere Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sowie von Betagten und Behinderten;

d)Boden- und energiesparendes, kompaktes Bauen bei nachhaltiger Energienutzung;

e)Mehrfachnutzungen von Flächen und Räumen, wo immer möglich und sinnvoll;

f)Verwenden umweltverträglicher und langlebiger Baumaterialien;

g)Förderung und Vernetzung naturnaher Lebensräume in Siedlung und Landschaft und Pflanzung einheimischer Gewächse.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.