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Art. 19 · Bewilligungspflicht

BZO Baureglement Gemeinde Neckertal · S. 13 · Original-PDF

1Das Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen bedürfen einer Bewilligung.

2In Ergänzung zu Art. 78 BauG sind bewilligungspflichtig:

a)Terrainveränderungen (Abgrabungen und Aufschüttungen) von mehr als 1.2 m Höhe ab gewachsenem Terrain oder 100 m2 Fläche.

b)Aussenreklamen, Sende- und Empfangsanlagen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.