← BZO Bütschwil-Ganterschwil · Inhaltsverzeichnis

Art. 35 · Kehrichtbeseitigung

BZO Baureglement der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil · S. 20 · Original-PDF

1Bei Mehrfamilienhäusern mit sechs und mehr Wohnungen sowie Betrieben mit erheblichem Kehrichtanfall sind auf deren privatem Grund hinreichende Abstellflächen für die Belange der Entsorgung auszuscheiden. Normen SN 640 273a Sichtverhältnisse

2Bei Neu- oder wesentlichen Umbauten mit mehr als 40 Wohn- und/ oder Geschäftseinheiten sind Unterflur-Behälter für den Kehricht zu erstellen.

3Die Gemeinde kann auf privatem Grund – nach Absprache mit den Grundeigentümern – oder öffentlichem Grund Unterflur-Behälter erstellen und die umliegenden Liegenschaften und Betriebe dazu verpflichten, sich an der Erstellung im Verhältnis der Nutzung finanziell zu beteiligen.

4Bei Unterflur-Behältern, auf privatem oder öffentlichem Grund, ist die Gemeinde für die Reinigung und den kleinen Unterhalt zuständig.

5Die Kehrichtabstellflächen oder Unterflur-Behälter müssen über Strassenanstoss verfügen und für das Entsorgungsfahrzeug zugäng­ lich sein. Die Sichtzonen nach SN 640 273a dürfen nicht ­beeinträchtigt werden. 20 0 9 . 1 2 . 2 0 1 6 H i n w e i s e B a u r e g l e m e n t G e m e i n d e B ü t s c h w i l - G a n t e r s c h w i l V. Bauvorgang | Baukontrolle

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.