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Art. 50 · Die Benützung öffentlicher Strassen, Wege und Plätze ist nur mit Bewilligung

BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 16 · Original-PDF

des Gemeinderates bzw. der Strassenaufsichtsbehörde und unter Auflagen zulässig. Baukontrolle

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.