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Art. 41 · Abstellfläche für Motorfahrzeuge

BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 13 · Original-PDF

1Bei Neuerstellung, Zweckänderung oder Erweiterung von Bauten und Anlagen sind folgende Abstellplätze nachzuweisen:

a)bei Wohnbauten ein Autoabstellplatz je 100 m2 an rechen bare Geschossfläche, wenigstens aber ein Autoabstellplatz je Wohnung zuzüglich für Abstellplätze für Besucher in Höhe von 10 Prozent der Abstellplätze für Bewohner. Garagenvorplätze sind nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern anrechenbar. Divisionsreste sind zu runden. Besucherparkplätze sind zu markieren und dauernd zu erhalten.

b)Über die Anzahl, Masse und Anordnung von Abstellplätzen für leichte Zweiräder sowie für Abstellplätze für Personenwagen bei anderen Nutzungen entscheidet die Baubewilligungsbehörde unter Berücksichtigung der Schweizer Norm VSS für leichte Zweiräder (640 065) und Personenwagen (640 281).

2Die Bewilligungsbehörde kann namentlich in folgenden Fällen die erforderlichen Abstellplätze reduzieren:

a)Bei nachgewiesener, vertraglich geregelter Mehrfachnutzung von Autoabstellplätzen.

b)Wenn der Gesuchsteller den Nachweis einer genügend grossen Fläche für die Erstellung der Pflichtzahl an Abstellplätzen bringt und sich bereit erklärt, bei sichtlichen Missständen, auf Anordnung der Behörde jederzeit die fehlenden Parkplätze nachträglich zu erstellen. Die nachgewiesene Fläche ist im Grundbuch einzutragen. Seite 13

3Sind gemäss Art. 721•r BauG Ersatzabgaben zu leisten, so betragen sie pro fehlenden Abstellplatz Fr. 7'500.-. (Zürcher Index der Wohnbaupreise; Gesamtindex per 01.04.2007: 106.2 Punkte; Basis April 2005). Dieser Betrag verändert sich dem Indexstand entsprechend. Er wird mit Baubeginn fällig. Werden fehlende Parkplätze nachträglich, aber vor Ablauf von 10 Jahren erstellt, wird die dafür geleistete Ersatzabgabe pro Jahr der noch laufenden Frist mit 1/10 der ein bezahlten Summe zinslos zurückerstattet.

4Die an Errichtung und Betrieb öffentlich benutzbarer Abstellflächen zu leistenden Beiträge sind zweckgebunden zu verwenden. Garage- und Holz-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.