Art. 34
BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 11 · Original-PDF
1Dachaufbauten, Dacheinschnitte sowie Dachflächenfenster dürfen architektonisch den Charakter des Daches nicht beeinträchtigen. Technisch bedingte Seite 11 Dachaufbauten (z.B. Liftüberfahrten, Dachausstiegstreppen, Kamine, Lüftungs- und Kühlanlagen und dergleichen) sind zulässig. Sie haben sich harmonisch in die Dachgestaltung einzufügen.
2Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster dürfen gesamthaft maximal 40 % der jeweiligen Trauflänge einnehmen. Sie sind von der stirnseitigen Fassadenflucht mindestens um 1.00 m zurückzusetzen. Von der Firstlinie haben sie einen Abstand von mindestens 0.50 m einzuhalten. Ausgenommen sind technisch bedingte Bauteile.
3Bei Flachdachbauten mit Attikageschoss dürfen technisch bedingte Bauteile über dem Attika bis an die Fassade des darunterliegenden Geschosses reichen, sofern sie nicht auf Gebäudeteilen der 40%-Regelung nach Art. 29 Abs. 4 angeordnet sind. Mindestmasse
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.