Art. 29 · Berechnung Geschosszahl
BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 10 · Original-PDF
Berechnung Geschosszahl
1Vollgeschosse sind Stockwerke, die nicht als Unter-, Dach- oder Attikageschosse zählen.
2Geschosse, die bis Oberkant Decke (fertiger Boden) gemessen, den Niveaupunkt nicht mehr als 1.20 m überragen, gelten als Untergeschoss.
3Als Dachgeschoss gelten Geschosse, welche im Dachraum liegen und einen Kniestock von maximal 1.20 m aufweisen. Der Kniestock wird gemessen ab Oberkant fertigem Boden bis zum Schnittpunkt der Fassadenflucht mit der Dachoberfläche.
4Als Attikageschoss gelten Geschosse, welche über dem obersten Vollgeschoss liegen. Das Attikageschoss muss auf den gegenüberliegenden Längsseiten zurück versetzt sein. Der Rückversatz ergibt sich durch die Konstruktionslinie ab Oberkant Brüstung (1.00 m) und einem Neigungswinkel von 45°. Der Baukörper inklusive Vordach muss unterhalb der Konstruktionslinie liegen. Er darf über einen Anteil der Längsseite von insgesamt maximal 40 % über die Konstruktionslinie bis an die Fassade vorspringen und muss von der Stirnseite einen Abstand von mind. 2.00 m einhalten. Es ist maximal ein Attikageschoss zulässig. V SPEZIELLE BAUTEN An- und NebenArt. 29 BauR Berechnung Geschosszahl „, / ' 45• / ' / ' / DG r + Kniestock Brüstung~ max.1.20 m i.oom VG VG max. max. u i.20 m 1.20 m DG "" Dachgeschoss I Attika VG"" Vollgeschoss UG"" Untergeeschoss N "" Niveaupunkt ~ OKFB"' Oberkant fertig Boden E VG VG E 0 ~ Skizzen zum Baureglement Kirchberg Art. 30/ 32 BauR An- und Nebenbauten/ Vorbauten H = Hauptbaute A =Anbaute ohne anrechenbare Geschossfläche ' A =Anbaute mit anrechenbarer Geschossfläche m N = Neben baute V= Vorbaute d =verringerter Grenzabstand max.1.50 m Grenzabstand ------ i i~ i~ A + B = max. 1/3 FI -- A = Breite Vorbaute 1 B =Breite Vorbaute 2 FI = Fassadenlänge Skizzen zum Baureglement Kirchberg
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.