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Art. 24 · Grenzabstand
BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 9 · Original-PDF
1Der grosse Grenzabstand ist gegenüber der nach Süden oder Westen orientierten Hauptwohnseite einzuhalten. Der kleine Grenzabstand ist auf die übrigen Fassaden einzuhalten.
2Steht die massgebende Hauptwohnseite schräg zur Grenze, kann der grosse Grenzabstand im rechten Winkel von der Mitte der Gebäudeseite gemessen werden, sofern der kleine Grenzabstand nirgends unterschritten und die Grenzabstandsfläche nicht verkleinert wird. Gebäudeabstand
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.