Art. 23 · Offene Bauweise
BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 9 · Original-PDF
1Wo in diesem Reglement oder in einem Überbauungs- oder Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt wird, gilt die offene Bauweise.
2Einzelne Bauten dürfen auch zu einer Häuserreihe bis zum Höchstmass gemäss Art. 22 zusammengebaut werden. Abweichungen von diesem Höchstmass können bewilligt werden, wenn die landschaftliche und bauliche Umgebung nicht beeinträchtigt und dem vermehrten Verkehr durch geeignete Zufahrten und eine genügende Anzahl Parkplätze Rechnung getragen wird. Dabei ist auf die Bedürfnisse der Feuerwehr Rücksicht zu nehmen. Häuserreihen sind einheitlich zu gestalten. Grenzabstand
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.