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Art. 84 · Gebäudehöhe

BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 16 · Original-PDF

PBG Gebäudehöhe

1Die Gebäudehöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen dem Niveaupunkt und dem ausgemittelten Schnittpunkt der Fassade mit der Dachoberkante in der Fassadenmitte.

2Bei Festlegung einer Gebäudehöhe wird wenigstens für zwei Gebäudeseiten auch ein Winkelmass für die Bestimmung des Dachraums festgelegt. Abbildung 9: Gesamt- und Gebäudehöhe Schräg- und Flachdach ERR Raumplaner AG Gemeinde Gommiswald Beilage zum Baureglement Seite 7 Abbildung 10: Gebäudehöhe bei unterschiedlich hohen Traufen Abbildung 11: Dachoberkante

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.