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Art. 13 · Bauweise

BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 10 · Original-PDF

1Wo weder durch Zonenplan noch durch Sondernutzungspläne etwas anderes bestimmt wird, gilt die offene Bauweise. Bei offener Bauweise werden die Bauten allseitig freistehend erstellt. Das Zusammenbauen über die gemeinsame Grenze bis zur höchstzulässigen Gebäudelänge ist erlaubt.

2Bei geschlossener Bauweise müssen die Bauten seitlich an die Grenze und an die Baulinie gestellt werden. Gegenüber Grundstücken in Zonen mit offener Bauweise sind die Grenz- und Gebäudeabstände der offenen Bauweise einzuhalten. Gegenüber Grundstücken in Zonen mit geschlossener Bauweise, die jedoch in offener Bauweise überbaut sind, darf nur an die Grenze gebaut werden, wenn keine unzumutbaren wohn- oder arbeitshygienischen Nachteile entstehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.