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Art. 32 · rainveränderungen

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 19 · Original-PDF

Terrainveränderungen dürfen nicht verunstaltend wirken und haben sich dem natürlichen Terrainverlauf anzupassen.

Abgrabungen zur Freilegung des Untergeschosses dürfen in der Länge gesamthaft die Hälfte der Fassadenabwicklung nicht überschreiten. Böschungen dürfen eine Neigung von maximal 2:3 aufweisen. Ab einer Höhe von 3 m zwischen Böschungsfuss und -oberkante muss die Böschung in Stufen angelegt werden. Der horizontale Versatz zwischen den Böschungsstufen hat mindestens 1 m zu betragen. Wenn Auffüllungen nicht grenzüberschreitend ausgeführt werden, dürfen sie nicht näher als 0.50 m an die Grenze reichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.