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Art. 8b · Intensivlandwirtschaftszone (IL)

BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 6

1In der Intensivlandwirtschaftszone (IL) sind Bauten und Anlagen im Sinne von Art. 20 Abs. 3 BauG zulässig. Sie müssen sich in das Siedlungs-, Orts- und Landschaftsbild einordnen und den Kriterien des Kantonalen Richtplanes entsprechen.

2Die Mindestabstände für Tierhaltungsanlagen müssen gemäss FAT-Bericht Nr. 476 eingehalten werden.

D. ÜBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.