Art. 31 · Baugesuch
BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 15
1Das Baugesuch ist mit dem offiziellen Baugesuchsformular einzureichen und hat je fünffach zu umfassen:
a)Baubeschrieb Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte Ausführung, besonders Farbgebung und Material aus den Plänen nicht ersichtlich ist;
b)Situationsplan Neueste Grundbuchplankopie mit Unterschrift des Nachführungsgeometers, mit eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen-, Grenz- und Gebäudeabstände, der bestehenden und zukünftigen Werkleitungen, der beabsichtigten Anlage der Autoabstellflächen sowie der Zufahrtsstrassen und – wege;
c)Grundrisse Grundriss aller Geschosse im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angaben der Feuerstätten und der Zweckbestimmung der einzelnen Räume, der Mauerstärken und der Fenster- und Bodenflächen;
d)Schnitt- und Fassadenplan Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angaben über Gebäude- und Firsthöhen inkl. Niveaupunkt sowie gewachsenes und gestaltetes Terrain; Detailplan Dachgeschoss/Kniestock;
e)Umgebungsplan Plan der Umgebungsarbeiten mit Kinderspielplätzen, Autoabstellplätzen und Zufahrten, Stützmauern, Einfriedungen mit Geländemodellierung unter Angabe der Höhenkoten;
f)Heizungsraum- und Öltankeingabe nach gesetzlichen Vorschriften;
g)Die Schutzraumerstellung bzw. das Gesuch um Leistung eines Ersatzbeitrages hat dem kantonalen Formular „Schutzraumpflicht bzw. Ersatzbeitragspflicht“ zu entsprechen;
h)Besondere Eingabe für Wasser- und Kanalisationsanschlüsse mit Angabe von Schächten, Leitungsdurchmessern, -material und –gefälle;
i)Umweltschutzrecht Bestätigungen nach der Energieverordnung (Energienachweis), der Lärmschutzverordnung (Lärmprognose betr. Verkehrs-, Gewerbe- und Schiesslärm in lärmbelasteten Gebieten) und der Luftreinhalteverordnung sowie der Gewässerschutzverordnung;
k)Baukostenangabe.
2Sämtliche Unterlagen des Baugesuches müssen vom Bauherrn, vom Projektverfasser und vom Grundeigentümer unterzeichnet sein.
3Bei besonderen Bauprojekten kann der Gemeinderat die Eingabe eines Modells und weiterer ihm notwendig erscheinende Unterlagen verlangen.
4Für die Beurteilung von Gesamtüberbauungen ist mit dem Baugesuch ein Erläuterungsbericht und ein Arbeitsmodell im Massstab 1:500 einzureichen. Gleichzeitig können weitere Angaben über die Art der Bebauung sowie Schattendiagramme, Fotografien usw. verlangt werden.
5Für unbedeutende Bauvorhaben kann die Baubehörde die Vorlegung der Planunterlagen beschränken.
6Bei Umbauten ist aus den Plänen der Zustand der betreffenden Bauteile vor und nach dem Umbau gut ersichtlich darzustellen (unter Hervorhebung der bestehenden Teile in grauer, der neuen Teile in roter und der abzubrechenden Teile in gelber Farbe).
7Die Unterlagen des Baugesuches sind gefalzt auf das Format A4 (210/297 mm) einzureichen. Alle Unterlagen haben einheitlich mit Ort, Datum, Massstab, Himmelsrichtung und den erforderlichen Bezeichnungen versehen zu sein.
8Allenfalls notwendige Retentions- und Versickerungsanlagen gemäss GEP sind im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.