Art. 3 · Planungsmittel
BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 4
1Für die Ortsplanung stehen der Gemeinde die folgenden Planungsmittel zur Verfügung:
a) Kommunaler Richtplan
b) Nutzungspläne
–Zonenplan
–Schutzplan
c) Sondernutzungspläne
–Gestaltungsplan
–Überbauungsplan
–Baulinien-, Gewässer- und Waldabstandslinienplan
d) Baureglement
e) Schutzverordnung
f) Übersicht Stand der Erschliessung
g) Erschliessungsprogramm
h) Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungsplan 2 Die Nutzungsund Sondernutzungspläne sowie das Baureglement und die Schutzverordnung sind für alle, der kommunale Richtplan, der Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungsplan sowie das Erschliessungsprogramm für die Behörden verbindlich.
3Der Erlass von Sondernutzungsplänen obliegt dem Gemeinderat.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.