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Art. 3 · Planungsmittel

BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 4

1Für die Ortsplanung stehen der Gemeinde die folgenden Planungsmittel zur Verfügung:

a) Kommunaler Richtplan

b) Nutzungspläne

–Zonenplan

–Schutzplan

c) Sondernutzungspläne

–Gestaltungsplan

–Überbauungsplan

–Baulinien-, Gewässer- und Waldabstandslinienplan

d) Baureglement

e) Schutzverordnung

f) Übersicht Stand der Erschliessung

g) Erschliessungsprogramm

h) Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungsplan 2 Die Nutzungsund Sondernutzungspläne sowie das Baureglement und die Schutzverordnung sind für alle, der kommunale Richtplan, der Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungsplan sowie das Erschliessungsprogramm für die Behörden verbindlich.

3Der Erlass von Sondernutzungsplänen obliegt dem Gemeinderat.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.