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Art. 2 · Zuständigkeit
BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 4
Die Aufsicht über die Ortsplanung, die örtliche Baupolizei sowie der Vollzug dieses Reglementes und der Strassengesetzgebung sind Sache des Gemeinderates. Er kann Aufgaben an die Baukommission sowie an weitere zuständige Organe delegieren und Fachpersonen als Berater beiziehen.
B. PLANUNG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.