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Art. 26 · Kehrichtbeseitigung, Kompostierung
BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 13
1Bei grösseren Überbauungen (Gesamtüberbauungen, Mehrfamilienhäuser, etc.) sind auf privatem Grund hinreichende Abstellflächen für Entsorgungsbehälter einzurichten sowie Kompostierplätze anzulegen.
2Die Abstellflächen für Entsorgungsbehälter und Kompostierplätze sind in die Umgebungsplanung miteinzubeziehen.
G BESTIMMUNGEN ÜBER BAUVORGANG UND BAUKONTROLLE
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.