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Art. 22 · Sicherheit entlang Strassen

BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 12

1Die Sicherheit des Verkehrs darf weder durch Bauten und Anlagen oder deren Benützung noch durch Pflanzungen beeinträchtigt werden. Insbesondere ist das Lichtraumprofil freizuhalten, die Sichtverhältnisse dürfen nicht erschwert werden, die Entwässerung muss auf privaten Grund erfolgen und die Verschmutzungen oder andere nachteilige Einflüsse müssen vermieden werden.

2Jeder Grundeigentümer hat dafür zu sorgen, dass von Bauten und Anlagen auf seinem Grundstück weder Wasser noch Schnee auf öffentliche Strassen und Gehwege gelangen können.

F. ERSCHLIESSUNGSVORSCHRIFTEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.