← BZO Benken (SG) · Inhaltsverzeichnis
Art. 20 · Spiel- und Begegnungsbereiche
BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 11
1Bei Wohnbauten mit sechs oder mehr Wohnungen mit wenigstens drei Zimmern erstellt die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer angemessene und den Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer angepasste Spiel- und Begegnungsbereiche.
2Mindestens 10 % der Geschossfläche nach Art. 23a, die dem Wohnen dient, sind als Spiel- und Begegnungsbereiche zu gestalten.
E. BAU- UND HYGIENEVORSCHRIFTEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.