← BZO Benken (SG) · Inhaltsverzeichnis

Art. 20 · Spiel- und Begegnungsbereiche

BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 11

1Bei Wohnbauten mit sechs oder mehr Wohnungen mit wenigstens drei Zimmern erstellt die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer angemessene und den Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer angepasste Spiel- und Begegnungsbereiche.

2Mindestens 10 % der Geschossfläche nach Art. 23a, die dem Wohnen dient, sind als Spiel- und Begegnungsbereiche zu gestalten.

E. BAU- UND HYGIENEVORSCHRIFTEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.