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Art. 37 · Abfallentsorgung

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Walenstadt · S. 23 · Original-PDF

Bei Gesamtüberbauungen und Mehrfamilienhäusern sind auf privatem Grund hinreichende Abstellflächen für Kehrichtbehälter so einzurichten, dass sie das Strassen- und Ortsbild nicht stören. 6. Erschliessungsvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.