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Art. 31 · Abstellräume

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Walenstadt · S. 22 · Original-PDF

1In jeder Wohnung sind ausreichende Aufbewahrungsmöglichkeiten für Kleider, Putzartikel usw. vorzusehen.

2In Mehrfamilienhäusern ist ausserdem für jede Wohnung ein Abstellraum von mindesten 5 % der anrechenbaren Geschossfläche, im Minimum aber 4 m2 zu schaffen. Im Weiteren sind in der Nähe des Hauseinganges Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und dergleichen erforderlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.