Art. 26 · Abstellplätze
BZO Baureglement Mels · S. 17 · Original-PDF
1Es ist ein Abstellplatz für Motorfahrzeuge zu erstellen je
–80 m2 anrechenbare Geschossfl äche für Wohnbauten,
mindestens aber je Wohnung
–30 m2 anrechenbare Geschossfl äche für Läden
–40 m2 anrechenbare Geschossfl äche für Büros, Ateliers
und Kleingewerbe
–10 m2 Restaurationsfl äche
2Die Berechnung erfolgt bezogen auf das ganze Gebäude, jedoch getrennt nach der jeweiligen Nutzungsart. Bruchteile der einzelnen Nutzungsart unter 40 Prozent werden ab- und darüber liegende Bruchteile aufgerundet.
3Für andere Bauten und Anlagen bestimmt der Gemeinderat die Anzahl der Pfl ichtparkplätze. Der Gemeinderat kann für besondere Fälle Verkehrsgutachten verlangen. Die Bestimmungen der SN 640 290 sind wegleitend.
4Drei und mehr Parkplätze dürfen nicht hintereinander angeordnet werden, wenn ein seitliches Parkieren nicht sichergestellt werden kann. 14 Baureglement Gemeinde Mels Hinweise, Erläuterungen
5Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als drei Wohnungen ist pro drei Wohnungen je ein reservierter Besucherparkplatz zusätzlich bereitzustellen und als solcher zu beschriften.
6Allfällige Ersatzabgaben nach Art. 72ter BauG richten sich nach dem Geührenreglement. Bestimmungen über den Bauvorgang und die G. Baukontrolle BauG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.