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Art. 22 · rainveränderungen

BZO Baureglement Mels · S. 15 · Original-PDF

1Abgrabungen zur Freilegung des Untergeschosses für die Schaffung von Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräumen sind gestattet, sofern die Abgrabungshöhe im Mittel der Abgrabung nicht mehr als 1 m beträgt. Wenn keine Beeinträchtigung der baulichen oder landschaftlichen Umgebung zu befürchten ist, kann die zuständige Bewilligungsbehörde für Garagezufahrten oder Kellereingänge grössere Abgrabungen gestatten, sofern sie gesamthaft die Fassadenlänge des Hauptgebäudes nicht überschreitet. 12 Baureglement Gemeinde Mels Hinweise, Erläuterungen

2Auffüllungen und Abgrabungen dürfen nicht verunstaltend wirken und haben sich dem natürlichen Terrainverlauf harmonisch anzupassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.