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Art. 20 · Dachaufbauten und -einschnitte

BZO Baureglement Mels · S. 15 · Original-PDF

1Dachaufbauten und -einschnitte sowie Dachfl ächenfenster sind architektonisch gut zu gestalten. Sie dürfen zusammen höchstens die Hälfte der Länge der jeweiligen Gebäudeseite einnehmen. Zudem dürfen Dacheinschnitte sowie Dachfl ächenfenster je maximal 1/6 der vertikalen Dachfl äche betragen. F4

2Technisch bedingte Bauteile wie Kamine, Ventilationszüge, Liftüberfahrten oder Antennenanlagen dürfen unabhängig von den Vorschriften über die Dachaufbauten erstellt werden. Sie sind möglichst klein zu halten, zusammenzufassen und der Sicht zu entziehen.

3Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen sind zulässig, wenn sie sich möglichst unauffällig in die Dachfl äche einfügen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.