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Art. 28 · Gebäude- und Firsthöhe

BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 13 · Original-PDF

1 Die Gebäudehöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen dem Niveaupunkt und dem ausgemittelten Schnittpunkt der Fassade mit der Dachoberkante in der Fassadenmitte. Als Niveaupunkt gilt der Schwerpunkt des Gebäudegrundrisses auf dem gewachsenen Boden. 2 Bei gegliederten Bauten wird die Gebäude- und Firsthöhe für jede einzelne Baute beziehungsweise für jede Anbaute ermittelt. 3 Die Firsthöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen dem Niveaupunkt und oberkant fertig Dach. 4 Geschlossene und offene Brüstungen bei Flachdächern werden bei der Gebäudehöhe mitgerechnet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.