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Art. 26 · Gebäudelänge
BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 12 · Original-PDF
1 Als Gebäudelänge gilt die grösste Ausdehnung des kleinsten das Gebäude begrenzenden Rechteckes. 2 Vorbauten zählen nicht zur Gebäudelänge. Anbauten zählen mit, soweit sie 4.0 m Länge überschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.