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Art. 13 · 1. Grenz- und Gebäudeabstände

BZO Baureglement Langenthal · S. 16 · Original-PDF

1. Grenz- und Gebäudeabstände Soweit nicht in Überbauungsordnungen spezielle Bauabstände festgelegt sind, gelten die Bauabstände gemäss Art. 31 sowie Anhang VI. Baulinien gehen den Abstandsbestimmungen vor. Die rechtsgültigen Pläne sind im Anhang II aufgeführt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.