Art. 13 · Ersatzabgabe für Abstellplätze
BZO Baureglement der Gemeinde Wartau · S. 17 · Original-PDF
1Sofern Ersatzabgaben gemäss übergeordnetem Recht zu leisten sind, betragen sie pro fehlenden Abstellplatz Fr. 6'000.-. (Zürcher Index der Wohnbaupreise; Gesamtindex per 01.04.2007: 106.2 Punkte; Basis April 2005). Dieser Betrag verändert sich dem Indexstand entsprechend. Er wird mit Baubeginn fällig.
2Die zu leistenden Beiträge sind für die Errichtung und den Betrieb öffentlich benutzbarer Abstellflächen zu verwenden.
3Werden nachträglich, aber vor Ablauf von 5 Jahren, fehlende Abstellplätze erstellt, so wird die Ersatzabgabe pro rata ohne Zins zurückerstattet. BauG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.