Art. 4 · Planungsmittel
BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 4 · Original-PDF
1Zur Lösung der Aufgaben der Ortsplanung dienen neben dem Baureglement die folgenden Planungsmittel:
–Richtplan
–Zonenplan
–Überbauungsplan
–Gestaltungsplan
–Schutzverordnung und -plan
–Übersicht über den Stand der Erschliessung (Art. 21 RPV)
2Zonen-, Überbauungs- und Gestaltungspläne, Schutzverordnungen und Baureglement sind als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen für das Grundeigentum verbindlich. Der Richtplan ist für die mit der Planung beauftragten Organe und Behörden wegleitend.
3Diese Planungsmittel können auf dem Gemeindebauamt im Original eingesehen werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.